Die Kostengruppen nach DIN 276: Gliederung und Erklärung

Die DIN 276 ist eine wichtige Norm in der Baubranche und bietet eine umfassende Gliederung der Kosten eines Bauprojekts. Sie wird häufig in Ausschreibungen und Verträgen verwendet und dient als Basis für die Kostenplanung und den Kostenvergleich von Bauprojekten. Wir erklären die Struktur der Kostengruppen und geben einen Überblick über ihre Inhalte.

Kostengruppen nach DIN 276
Thomas Möller

Ein Artikel von

Thomas Möller, Dipl.-Ing. (FH)

zertifizierter Bausachverständiger

www.sv-tm.de

Erstelldatum: 13.03.2023

Kostengruppen nach DIN 276 – die Gliederung

Die Kostengruppen nach DIN 276 (2018-12) sind eine Gliederung der Baukosten, die in der Bauwirtschaft zum Ermitteln und vergleichen der Kosten von Bauvorhaben verwendet wird. Sie sind in acht Hauptkostengruppen unterteilt, die durch dreistellige Ordnungszahlen gekennzeichnet sind.

Die erste Ziffer der Ordnungszahl gibt die Gliederungsebene an, wobei die Ziffer 1 die erste Gliederungsebene, die Ziffer 2 die zweite Gliederungsebene und die Ziffer 3 die dritte Gliederungsebene darstellt. Die zweite und dritte Ziffer der Ordnungsnummer sind spezifischer für die Kosten.

Die Kostengruppen der ersten Ebene (100, 200, 300, 400, 500, 600, 700 und 800) umfassen jeweils eine große Gruppe von Bauleistungen. Die Kostengruppen der zweiten Ebene (z. B. 110, 210, 310, 410 usw.) bezeichnen die spezifischeren Bauleistungen innerhalb der großen Kostengruppen. Die Gliederungsgruppen der dritten Ebene (z. B. 111, 211, 311, 411 usw.) sind noch detailliertere Bauleistungen.

Kostengruppen der ersten Gliederungsebene

Die Kostengruppen der ersten Ebene sind:

100 Grundstück
200 Vorbereitende Maßnahmen
300 Bauwerk – Baukonstruktionen
400 Bauwerk – Technische Anlagen
500 Außenanlagen und Freiflächen
600 Ausstattung und Kunstwerke
700 Baunebenkosten
800 Finanzierung

Die Kostengruppen der ersten Gliederungsebene umfassen alle Bauleistungen, die für das Bauvorhaben notwendig sind. Sie geben einen Überblick über die verschiedenen Arten von Bauleistungen und ermöglichen es, die Kosten für das Bauvorhaben zu planen und zu vergleichen. Die einzelnen Bauleistungen werden in den Kostengruppen der zweiten und dritten Gliederungsebene näher beschrieben.

  • Die Kostengruppe 100 (Grundstück) umfasst die Kosten für den Erwerb und die Vorbereitung des Grundstücks für das Bauvorhaben. Dazu gehören z. B. die Kosten für den Erwerb des Grundstücks, die Kosten für die Enteignung von Teilen des Grundstücks oder die Kosten für die Übertragung von Rechten und Pflichten an dem Grundstück.
  • Die Kostengruppe 200 (Vorbereitende Maßnahmen) umfasst die Kosten für alle Maßnahmen, die zur Vorbereitung des Bauvorhabens notwendig sind. Dazu gehören z. B. die Kosten für die Vorbereitung und Erschließung des Grundstücks, die Kosten für die Vorbereitung von Bauanträgen und Baugenehmigungen, die Kosten für die Vermessung sowie die Kosten für die Erstellung von Bauplänen und -unterlagen.
  • Die Kostengruppe 300 (Bauwerk – Baukonstruktionen) umfasst die Kosten für die Errichtung und Fertigstellung des Gebäudes. Dazu gehören z. B. die Kosten für das Fundament, tragende und nicht tragende Wände, Decken, Dach, Fenster und Türen, Treppen und Fassaden.
  • Die Kostengruppe 400 (Bauwerk – Technische Anlagen) umfasst die Kosten für die technischen Anlagen im Bauwerk, wie Heizung, Lüftung, Klimaanlagen, Sanitär- und Elektroinstallationen.
  • Die Kostengruppe 500 (Außenanlagen und Freiflächen) umfasst die Kosten für die Gestaltung von Außenanlagen und Freiflächen, wie z. B. die Kosten für Gehwege, Parkplätze, Grünanlagen, Zäune und Mauern.
  • Die Kostengruppe 600 (Ausstattung und Kunstwerke) umfasst die Kosten für die Einrichtung des Gebäudes, wie z. B. die Kosten für Möbel, Fußböden, Innentüren, Beleuchtungskörper, Wand- und Deckenverkleidungen. Sie umfasst auch die Kosten für Kunstwerke, die in das Bauwerk integriert werden, wie Wandmalereien oder Skulpturen.
  • Die Kostengruppe 700 (Baunebenkosten) umfasst alle Kosten, die im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben anfallen und nicht direkt mit den Bauarbeiten zusammenhängen. Dazu gehören z. B. die Kosten der Projektleitung und -überwachung, die Kosten der Bauabnahme und -übergabe sowie die Kosten der Gewährleistung. Zu den Baunebenkosten können auch Kosten für Sicherheit und die Vergütung von Sachverständigen gehören.
  • Die Kostengruppe 800 (Finanzierung) umfasst Kosten, die im Zusammenhang mit der Finanzierung des Bauvorhabens anfallen. Dazu gehören z. B. Kreditzinsen, Kosten für die Finanzierungsabwicklung, Bankgebühren und Kosten für die Risikoabsicherung.

Insgesamt bietet die Gliederung der Kostengruppen nach DIN 276 (2018-12) einen umfassenden Überblick über die Kosten eines Bauvorhabens und ermöglicht es, diese detailliert zu planen und zu vergleichen. Sie ist eine wichtige Norm in der Bauwirtschaft. Verwendet wird sie häufig bei Ausschreibungen und Verträgen.

Thomas Möller