„bauseits“ – Bedeutung und Tipps

In vielen Angeboten und Verträgen tragen einige Arbeiten den Zusatz „bauseits“. Doch wenn eine Bauleistung „bauseits“ angeboten wird, wer macht sie dann eigentlich? Und was sollten Sie beachten, wenn Sie Angebote mit dem Zusatz „bauseits“ vergleichen?

Ein Haus, bei dem viele Leistungen bauseits ausgeführt werden.
Thomas Möller

Ein Artikel von

Thomas Möller, Dipl.-Ing. (FH)

zertifizierter Bausachverständiger

www.sv-tm.de

Erstelldatum: 31.03.2021
Letzte Bearbeitung: 10.03.2023

Was bedeutet „bauseits“?

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil – allerdings reicht das manchmal nicht aus, um alles zu verstehen, was in einem Angebot oder Vertrag steht. Wie so viele Fachgebiete, hat auch der Bau sein ganz eigenes Vokabular. Die Begriffe „bauseits“ oder „bauseitig“ sind dafür ein gutes Beispiel. Sie kommen häufig vor und bedeuten, dass die so beschriebene Leistung nicht mit inbegriffen ist. Auch wenn Firmen untereinander Verträge schließen, verwenden sie diese Formulierung. Es verbirgt sich also kein böser Trick dahinter. Der Begriff kann jedoch – besonders bei Laien – zu Missverständnissen führen. Und das kann unerwartete Kosten zur Folge haben.

„Bauseits“ heißt nicht nur, dass die Leistung nicht enthalten ist. Es kann auch zusätzlich bedeuten, dass Sie diese Leistung selbst erbringen müssen. Wenn beispielsweise „Stromversorgung erfolgt bauseits“ im Vertrag steht, liefert der Unternehmer keinen Strom für die Baustelle. Da die Handwerker aber darauf angewiesen sind, müssen Sie sich als Bauherr darum kümmern. Und hier müssen Sie nicht nur die Kosten übernehmen, sondern die Leistung auch rechtzeitig zur Verfügung stellen, sonst kann der Unternehmer nicht arbeiten.

Es gibt viele weitere Beispiele für die Verwendung des Begriffes „bauseits“:

  • „Das Bodengutachten erfolgt bauseits.“ Das bedeutet, dass Sie ein Bodengutachten in Auftrag geben müssen.
  • „Die Außenanlagen werden bauseits erstellt.“ Der Garten und die Haus-Zuwegung sind nicht im Preis enthalten.
  • „Die Entsorgung des Bodens erfolgt bauherrenseitig.“ Es ist Ihre Aufgabe als Bauherr, den überschüssigen Boden zu entsorgen.
  • „Die Fliesen werden bauseits geliefert.“ Im Angebot des Fliesenlegers sind die Fliesen als solches nicht enthalten.
  • „Die Malerarbeiten erfolgen bauseits“ bedeutet, dass Sie die Malerarbeiten selbst erbringen müssen.
  • „Das Heizen des Gebäudes erfolgt bauseits.“ Sie übernehmen die Strom- und Heizkosten bis zur Übergabe.

Tipp: Auch wenn sich „bauseits“ so anhört, als wäre eine Leistung inbegriffen: Genau das Gegenteil ist der Fall. Passen Sie als Bauherr daher gut auf, damit Sie keine teure Überraschung erleben. Auch Angebote müssen Sie richtig vergleichen: Wenn in einem Angebot eine Leistung ausgeklammert wurde, die in einem anderen Angebot enthalten ist, dürfen Sie nicht Äpfel mit Birnen vergleichen.

Bauseits gestelltes Material

Wird Material bauseits gestellt, bedeutet das, dass Sie als Auftraggeber das Material kaufen und zur Baustelle liefern müssen. Der Unternehmer bietet entweder nur die Arbeitsleistung oder nur einen Teil des Materials an. Häufig steht im Angebot dann „bauseits gestellt“, „bauseits bereitgestellt“ oder auch „bauseits zu stellen“. Gemeint ist damit aber immer das Gleiche: Die Leistung ist nicht enthalten.

Manchmal hat es Vorteile, wenn der Auftraggeber das Material liefert. Wenn Sie als Auftraggeber zum Beispiel besonders günstig Fliesen erhalten können. Der Fliesenleger schreibt dann in sein Angebot: „Die Fliesen werden bauseits gestellt“. Alle anderen Materialien wie Abdichtung, Fliesenkleber, Fugenmörtel und Eckschutzschienen sind jedoch im Vertrag enthalten.

Wenn Sie stattdessen eine Leistung inkl. Material vergeben möchten, darf kein Hinweis auf Material bauseits enthalten sein. Besonders beim Vergleich verschiedener Angebote ist dies zu beachten.

Tipp: Ob in einem Angebot das Material enthalten ist oder nicht, macht einen großen Teil der Angebotssumme aus. Prüfen Sie deswegen Angebote genau – besonders wenn Sie diese miteinander vergleichen. Der auf den ersten Blick günstigste Anbieter könnte durch bauseits zu lieferndes Material in Wirklichkeit teurer sein.

Bauseits zu erbringende Leistungen

Bei den bauseits zu erbringenden Leistungen handelt es sich in der Regel um Arbeiten oder Planungsleistungen, die als Vorleistung für einen Unternehmer oder einen Planer nötig sind. Das oben erwähnte Bodengutachten ist zum Beispiel für die Planung der Gründung notwendig.

Hier ein klassisches Beispiel: Auf dem Baugrundstück ist bauseits für Baufreiheit zu sorgen. Es sollen also keine Pflanzungen, Müll oder alte Gebäudeteile vorhanden sein. Stehen dort noch Bäume, muss meistens eine Fällgenehmigung eingeholt werden und die Bäume müssen vor Arbeitsbeginn weg.

Tipp: Prüfen Sie genau, welche Leistungen ihrerseits zu erbringen sind, wer sie ausführt und wie viel sie kosten. Damit ersparen Sie sich böse Überraschungen.

Angebot und Verträge mit bauseitigen Leistungen

Verträge sollten rechtlich und technisch geprüft werden. Können Sie es nicht selbst und kennen Sie niemanden, der sich eignet, sollten Sie Experten zur Unterstützung heranziehen. Ein Fachanwalt für Baurecht kann Ihre Verträge rechtlich optimal prüfen. Denn es gibt in Verträgen noch mehr Hürden als den Begriff „bauseits“. Ein Bausachverständiger kann die technische Prüfung übernehmen. Vielen Bauherren und Erwerbern sind die technischen Details eines Vertrages und der späteren Immobilie unbekannt. Eine gute Beratung hilft, genau zu verstehen, was Sie kaufen oder bauen. In der Regel ist es besser sich die Unterstützung vorher und baubegleitend zu sichern, denn nachher ist guter Rat oft teuer.

Mit Verträgen und Angeboten auseinandersetzen

Bauherren und Erwerber sind unterschiedlich erfahren, was den Hausbau und Kauf angeht. Wer noch keinerlei Erfahrung besitzt, sollte sich grundlegende Kenntnis aneignen. Dadurch können Sie vor und während der Bauphase die richtigen Fragen stellen und auch Zusammenhänge erkennen. Hierfür eignet sich unter anderem unsere Seite BauMigo.de. Empfehlenswert ist auch das Bauherrenhandbuch(*) der Stiftung Warentest.

Thomas Möller

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