Die Baugrunduntersuchung – Richtig planen auf gutem Grund

Eine Baugrunduntersuchung ist für einen Grundstückskauf und ein Bauvorhaben sehr wichtig. Im anschließenden Bodengutachten sind wichtige Aspekte für die weitere Planung eines Gebäudes enthalten. Nachfolgend erklären wir Ihnen die Zusammenhänge und machen das Thema verständlich.

Eine Baugrube mit Wasser. Zuvor erfolgte eine Baugrunduntersuchung.
Thomas Möller

Ein Artikel von

Thomas Möller, Dipl.-Ing. (FH)

zertifizierter Bausachverständiger

www.sv-tm.de

Erstelldatum: 02.09.2021
Letzte Bearbeitung: 10.03.2023

Was ist eine Baugrunduntersuchung?

Bei einer Baugrunduntersuchung wird die Beschaffenheit des Bodens untersucht. Die Ergebnisse werden in einem Baugrundgutachten zusammengefasst. Andere Begriffe dafür sind Bodengutachten, Gründungsgutachten, geotechnisches Gutachten oder geotechnischer Bericht. Darin sind verschiedene Kennwerte enthalten, die die weitere Planung eines Gebäudes ermöglichen:

  • Bodenpressung: Gibt den Druck an, der vom Gebäude über die Gründung an den Boden weitergegeben werden kann.
  • Gründungsempfehlung: technische und wirtschaftliche Empfehlung, wie ein Gebäude gegründet werden sollte
  • Bemessungsgrundwasserstand: der wahrscheinlich höchste Grundwasserstand
  • Versickerungsfähigkeit des Bodens
  • Abdichtung des Gebäudes

Wer erstellt ein Baugrundgutachten (Bodengutachten)?

Ein Baugrundgutachten oder Bodengutachten wird von einem Sachverständigen für Geotechnik erstellt. Häufig werden diese Fachingenieure als Bodengutachter bezeichnet. Die Grundlage für solche Gutachten ist die DIN EN 1997-1 Eurocode 7 „Entwurf, Berechnung und Bemessung in der Geotechnik“ von März 2014. Auf nationaler Ebene gibt die DIN 4020:2010-12 „Geotechnische Untersuchungen für bautechnische Zwecke“ ergänzende Hinweise zur DIN EN Norm. Bei einer Baugrunduntersuchung sind folglich die Vorgehensweise und die Methoden normativ geregelt.

Wenn Sie ein Bodengutachten benötigen, beauftragen sie am besten einen Bodengutachter, der die Region gut kennt. Er kann Sie auf Besonderheiten besser aufmerksam machen als ein Ortsfremder. Manche Straßennamen und Ortsbezeichnungen geben schon Hinweise auf die Bodenbeschaffenheit. Bauen Sie lieber „Auf dem Berge“ als „Im Moor“ oder „Zur Quelle“.

Warum ist eine Baugrunduntersuchung so wichtig?

Als Grundstückseigentümer und Bauherr tragen Sie in der Regel das Baugrundrisiko. Das Baugrundrisiko ist in der bereits erwähnten DIN 4020 auszugsweise wie folgt definiert: „ein in der Natur der Sache liegendes, unvermeidbares Restrisiko, das bei Inanspruchnahme des Baugrunds zu unvorhersehbaren Wirkungen bzw. Erschwernissen, z. B. Bauschäden oder Bauverzögerungen, führen kann…“.

Das bedeutet, wenn der Baugrund, sprich der Boden, anders beschaffen ist als erwartet, tragen Sie das Risiko. Das ist auch nach einer Baugrunduntersuchung noch so, jedoch führt ein Baugrundgutachten zu Erkenntnissen, die für die Planung und die Standsicherheit eines Gebäudes notwendig sind. Wird ein Baugrundgutachten angefertigt, bildet dies die Grundlage für verschiedenste Planungsleistungen.

Wenn z. B. der Baugrund nur schwach tragfähig ist und einiges an Boden unter dem zukünftigen Haus ausgetauscht werden muss, steht diese Information im Baugrundgutachten. Das ermöglicht eine Gründung, die den Bodenverhältnissen gerecht wird und so Schäden minimiert. Auch die Wahl der Bauwerksabdichtung resultiert aus den Erkenntnissen des Baugrundgutachtens. Weil diese Punkte bereits im Bodengutachten geklärt werden, haben Sie als Bauherr Planungs- und Kostensicherheit.

Eine Baugrunduntersuchung ist absolut notwendig, um das Baugrundrisiko zu bewerten und zu minimieren. Sie sollten vor dem Bau Ihres Hauses in jedem Fall eine Baugrunduntersuchung durchführen und das daraus resultierende Baugrundgutachten allen weiteren Planern wie dem Architekten und dem Tragwerksplaner (Statiker) zur Verfügung stellen.

Ist ein Baugrundgutachten Pflicht?

Für den zuständigen Entwurfsverfasser ist die Baugrunduntersuchung und das Baugrundgutachten für eine fachgerechte Planung Pflicht. Es gehört zur Leistungsphase 1 der Grundlagenermittlung. Ein Architekt sollte Sie bereits in Leistungsphase 1 aufklären und Ihnen das Baugrundgutachten empfehlen. Fachingenieure raten generell zu einer Baugrunduntersuchung. Damit reduzieren Sie Ihre finanziellen Risken und spätere Schäden am Gebäude.

Tipp: Wer vor Grundstückskauf sicher gehen will, fordert vom Verkäufer bereits eine Baugrunduntersuchung. Damit lassen sich Punkte wie Gründung, Wasserhaltung und Versickerung klären. Sie vermeiden unangenehme Überraschungen und bekommen Planungssicherheit.

Wie viel kostet ein Baugrundgutachten?

Die Kosten eines Baugrundgutachtens liegen in der Regel für ein Einfamilienhaus zwischen 1.000 € und 3.000 €. Das ist abhängig von einigen Faktoren, wie u. a. der Gründung (z. B. mit Keller oder ohne), der Größe, dem Grundstück, den Bodenverhältnissen und der Region. Auch Umstände, die die Baugrunduntersuchung erschweren, erhöhen die Kosten. Dazu zählt z. B. ein schlecht zugängliches Baugrundstück. Zusätzliche Leistungen wie ein Versickerungsversuch, eine Bodenanalysen wie das Einteilen in LAGA-Klassen oder eine Wasseranalyse erhöhen ebenfalls die Kosten. Bei komplexeren Gebäuden ist ein Bodengutachten erheblich teurer. Das ist unter anderem abhängig von der geotechnischen Kategorie.

Die geotechnischen Kategorien einer Baugrunduntersuchung

Nach der DIN EN 1997-1:2014-03 können Baugrunduntersuchungen in drei Kategorien eingeteilt werden. Zur geotechnischen Kategorie 1 gehören kleine, einfache Bauwerke mit geringem Risiko. Die geotechnische Kategorie 2 gilt bei „konventionelle[n] Gründungen und Bauwerke[n] ohne ungewöhnliches Risiko oder schwierige Baugrund- und Belastungsverhältnisse.“ Und in die geotechnische Kategorie 3 gehören Gebäude und Bauwerke, die nicht in die Kategorien 1 und 2 fallen. Das sind z. B. besonders große, komplexe Bauwerke, besonders schwierige Gründungen oder Gründungen in besonders erdbebengefährdeten Gebieten.

Der Inhalt eines Baugrundgutachtens

Um ein Baugrundgutachten richtig zu verstehen, sollten Sie die Inhalte kennen und die Aussagen darin deuten können. Natürlich müssen in erster Linie die Fachplaner die Ergebnisse einer Baugrunduntersuchung verstehen. Jedoch hilft eine grundlegende Kenntnis des geotechnischen Berichts schon weiter. Wenn z. B. vom Bodenaustauch unter der Bodenplatte von 50 cm gesprochen wird, ist für Sie als Bauherr klar, dass 50 cm Boden eingebaut werden muss und auch der überschüssige Boden abgefahren wird. Die Mehrkosten sollten Sie kalkulieren und im Budget berücksichtigen.

Aus diesem Grund haben wir für Sie einige Hauptpunkte des Bodengutachtens nachfolgend erklärt. Damit werden Sie kein Experte, aber Sie können die Bodenverhältnisse und was diese für Ihr Gebäude bedeuten, besser einschätzen. Auch die Analyse des Sachverständigen für Geotechnik wird damit verständlicher. Wenn Sie das Bodengutachten aufmerksam lesen, vertiefen Sie Ihr Wissen über Ihr Grundstück.

Die nachfolgende Aufstellung bildet nur die Hauptpunkte eines Baugrundgutachtens ab. Meist haben die Sachverständigen eine eigene Reihenfolge und einen eigenen Aufbau. Trotzdem sind ähnliche Informationen vorhanden.

Allgemeine Informationen

In den meisten Gutachten wird zuerst der Auftrag beschrieben und der Auftraggeber erwähnt. Auch die Art des Bauvorhabens sowie der Ort und die genaue Lage gehören zur Beschreibung. Dazu gehört oft auch die Gemarkung, der Flur und das Flurstück. Gelegentlich ist auch ein Lageplan enthalten, der jedoch häufig in den Anlagen zu finden ist. Die allgemeinen Angaben zum Gutachten wie Quellen und Normen sind ebenfalls enthalten.

Die Art der Baugrunduntersuchung

Jeder Baugrund wird mit verschiedenen Methoden untersucht. Zum einen möchte man die Schichtenfolge und die Zusammensetzungen der Bodenschichten erhalten, zum anderen muss man wissen, wie dicht diese gelagert sind. Darüber hinaus gibt es noch weitere Untersuchungsmöglichkeiten. Wir haben nachfolgend einige Verfahren während der Baugrunduntersuchung für Sie zusammengefasst:

  • Die Rammkernsondierung (RKS). Hierbei wird eine hohle, seitlich offene Stahlsonde in den Boden gerammt. Wenn die Stahlsonden die gewünschte Tiefe erreicht haben, werden sie dem Boden wieder entnommen. Sie bilden jetzt die Schichtenfolge des Baugrunds ab. Die Schnitte der Bodenschichten in den Anlagen der Baugrundgutachten resultieren aus den Rammkernsondierungen.
    • Das „Loch“ im Boden einer Rammkernsondierung wird entweder wieder verfüllt oder dazu benutzt, den Grundwasserspiegel zu messen.
    • Das entnommene Material kann für eine Mischprobe zur Analyse des Bodens verwendet werden
  • Die Rammsondierung. Rammsondierungen unterscheiden sich in der Ausführung mit einer leichten (DPL), mittelschweren (DPM) und schweren Rammsonde (DPS). Dabei wird ein definiertes Gewicht aus einer Fallhöhe von 50 cm auf einen Stab fallen gelassen, der dann in den Baugrund eindringt. Gemessen wird, wie viele Schläge nötig sind, um 10 cm tief in den Baugrund einzudringen. Daraus resultieren Erkenntnisse über die Lagerungsdichte der einzelnen Schichten.
  • Der Versickerungsversuch. Hierbei wird untersucht, inwieweit der Boden Wasser aufnimmt. Für Sie als Bauherr ist es hilfreich zu wissen, ob Regenwasser auf ihrem Grundstück versickern kann. Dann brauchen Sie dieses Wasser nicht einleiten. Außerdem wird manchmal gefordert das Regenwasser versickern zu lassen. Falls also Rigolen oder Versickerungsmulden gefordert sind, können diese mithilfe der Infiltrationsrate, die beim Versickerungsversuch bestimmt wird, bemessen werden.
  • Schürfen. Schürfen sind vereinfacht ausgedrückt Löcher, die mit dem Bagger im Beisein des Sachverständigen für Geotechnik gemacht werden. Dabei sind Schichten zu erkennen und zu bewerten. Außerdem erhalten Sie viel Material für Proben und Laboranalysen.

Angaben zu Wasser und Grundwasser

Der Grundwasserstand kann Auswirkungen auf die Bauphase und das Gebäude haben. Deswegen sind Angaben hierüber im Baugrundgutachten enthalten. In der Regel wird der Bemessungsgrundwasserstand (HGW) angegeben. Dieser gibt den höchsten zu erwartenden Grundwasserstand an – die Abkürzung steht auch genau dafür: Höchster Grundwasserstand.

Die Gründung eines Gebäudes liegt nicht immer im Grundwasser. Was jedoch häufig vorkommt, ist zeitweise aufstauendes Sickerwasser. Dabei handelt es sich um Regenwasser, welches aufgrund wenig durchlässiger Böden wie bindige Böden und Fels nur langsam versickert. Dieses Wasser drückt dann auf das Gebäude, z. B. auf die Kellerwände. Da bei der Baugrunduntersuchung die Bodenarten festgestellt werden, kann angegeben werden, ob zeitweise aufstauendes Sickerwasser zu erwarten ist.

Angaben zur Bauausführung

Eine Baugrube mit Bodenplatte. Die Böschung ist mit Planen vor Durchfeuchtung geschützt.
In einem Bodengutachten wird der zulässige Böschungswinkel genannt. Auch erfolgt der Hinweis auf die Sicherung der Böschung. Hier wird sie mit Folien vor Durchfeuchtung geschützt. Foto: T. Möller

In einem Baugrundgutachten sind auch Hinweise zur Bauausführung enthalten. Es werden Angaben zur Wasserhaltung, zum Böschungswinkel und zum Böschungsschutz gemacht. Die Information über die Wasserhaltung ist für Sie als Bauherr wichtig. Sollte eine Grundwasserabsenkung erforderlich sein, muss diese beantragt werden. Auch die Mehrkosten müssen Sie einkalkulieren. Die Angaben zum Böschungswinkel haben Auswirkungen auf die Größe der Baugrube. Je nach Boden sind die Böschungen mit Planen vor Durchnässung zu schützen. Sind keine Böschungen möglich, könnte ein Verbau notwendig sein, der wiederum deutlich mehr kostet.

Sollten besondere Maßnahmen wie ein Verbau oder eine Unterfangung nötig sein, lassen Sie zuerst die Kosten kalkulieren, bevor Sie das Grundstück kaufen.

In der Regel werden Homogenbereiche nach DIN-ATV 18300 angegeben. Die früheren Bodenklassen werden manchmal informativ verwendet, da sie bei vielen Ausführenden noch im Gebrauch sind. In jedem Fall wird etwas zur Lösbarkeit des Bodens und zu den Erforderlichen Baumaschinen gesagt und auch Empfehlungen ausgesprochen.

Wenn die Gründung abschlossen ist, wird Boden wieder angefüllt. Ob der Boden, der ausgehoben wurde, wieder verwendet werden kann, aufbereitet werden muss oder durch anderen Füllboden ersetzt wird, steht ebenfalls im Bodengutachten.

Die Gründungsempfehlung

Aus den Erkenntnissen der Baugrunduntersuchung können Empfehlungen zur Gründung gegeben werden. Sie gehören in jedes Baugrundgutachten. Wenn die Art der Bebauung bekannt ist, können exakte Empfehlungen gegeben werden. Für Häuser werden oft zwei Varianten genannt. Einmal die Gründung mit Bodenplatte und die Gründung auf Streifenfundamenten. Für jede Gründungssituation wird die zulässige Bodenpressung und weitere Werte angegeben, die der Tragwerksplaner zur Berechnung benötigt. Da die Art des Bodens Auswirkungen auf den erdberührten Beton hat, werden häufig auch Empfehlungen für die Expositionsklasse der verwendeten Betone gegeben. Diese werden dann vom Tragwerksplaner bei seiner Planung berücksichtigt.

Falls das Ergebnis Ihrer Baugrunduntersuchung bzw. die Empfehlung zur Gründung eine Pfahlgründung ist, deutet das auf schwierigere Gründungsverhältnissen mit wenig tragfähigem Boden hin. Hier sollten Sie erst die Mehrkosten kalkulieren lassen, bevor Sie das Grundstück kaufen, damit Sie keine teuren Überraschungen erleben.

Empfehlungen zur Gebäudeabdichtung

Da die Baugrunduntersuchung die Bodenverhältnisse aufgezeigt hat, lässt sich daraus die Art der Gebäudeabdichtung bemessen. Wobei die genaue Planung dem Tragwerksplaner oder dem Architekten obliegen. Im Wesentlichen gibt es zwei Arten der Abdichtung von z. B. Kellern und Sockelbereichen. Entweder es wird nach DIN 18533 oder nach WU-Richtlinie abgedichtet.

Die DIN 18533 Abdichtung von erdberührten Bauteilen von Juli 2017 zeigt für die verschiedenen erdberührten Bauteile und die jeweilige Belastung mit Wasser die entsprechende Abdichtung. Die Hauptkategorien sind:

  • W1-E Bodenfeuchte und nichtdrückendes Wasser
  • W2-E Drückendes Wasser
  • W3-E Nicht drückendes Wasser auf erdbeschütteten Decken
  • W4-E Spritzwasser und Bodenfeuchte am Wandsockel sowie Kapillarwasser in Wänden

Je nachdem, wie die Beschaffenheit Ihres Bodens ist, wird im Baugrundgutachten eine Abdichtung empfohlen. Wobei hier die Kategorie und nicht das Material der Abdichtung empfohlen wird. Je nach Bauteil, Wassereinwirkung und anderen Parametern, kann die Abdichtung mit Bitumenbahnen, PMBC (früher KMB „Bitumendickbeschichtung“), Flüssigkunststoff oder mineralischer Dichtungsschlämme erfolgen. In Verbindung mit dem Architekten wird dann die Art des Baustoffs festgelegt.

Bei einer Abdichtung nach „WU-Richtline“ wird wasserundurchlässiger Beton verwendet. Meist führt der Sachverständige für Geotechnik dies nur also Option auf. Der Tragwerksplaner wird die wasserundurchlässigen Betonbauteile dann planen. Dabei muss er berücksichtigen wie die Räume genutzt werden. Daraufhin kann er die Bodenplatte und die Wände bemessen.

Angaben zur Versickerung

Ob das Oberflächenwasser auf dem Grundstück versickern kann, hängt von der Durchlässigkeit der Böden und den baulichen Maßnahmen zur Versickerung ab. Wenn Sie einen Versickerungsversuch beauftragt haben, bekommen Sie die gemessenen Werte über die Sickerfähigkeit im Baugrundgutachten oder in einem separaten Versickerungsgutachten. Auch erhalten Sie damit Empfehlungen welche baulichen Maßnahmen für eine Versickerung nötig sind.

Eine Versickerung ist z. B. über Rigolen, Mulden und Rohre möglich. Wie groß die baulichen Maßnahmen zur Versickerung sein müssen, hängt von der Größe der versiegelten Fläche und der Versickerungsfähigkeit des Bodens ab.

Wenn das Wasser auf dem Grundstück versickern kann, lohnt sich ggf. der Aufwand. Denn dadurch können Sie sich die Entwässerungskosten sparen.

Die Anlagen eines Gründungsgutachtens

In der Regel werden in den Anlagen die Ergebnisse der Baugrunduntersuchung zeichnerisch dargestellt. Im Schnitt sind sowohl die Bodenschichten als auch die Schläge der Rammsondierung dargestellt. Der Lageplan beinhaltet alle Punkte der Sondierungen und das zukünftige Gebäude. Sollten Bodenproben analysiert worden sein, sind in den Anlagen die Analyseberichte des jeweiligen Instituts ebenfalls enthalten.

Die Bodenklassen

Wie bereits erwähnt gelten die Bodenklassen offiziell nicht mehr. Sie waren in der DIN 18300 2012-09 enthalten und wurden bei der Neuauflage 2015-08 durch Homogenbereiche ersetzt. In der aktuellen DIN 18300 sind nur noch die Homogenbereiche enthalten. Das sind Bereich, in denen der Boden in etwa gleiche Eigenschaften aufweist. Trotzdem werden die Bodenklassen häufig informativ in Bodengutachten angegeben. Dann jedoch mit Bezug auf die alte DIN 18300. Deswegen listen wir die bei den ausführenden Firmen oft noch in Gebrauch befindlichen Bodenarten für Sie nachfolgend auf:

Bodenklasse 1: Oberboden
Bodenklasse 2: Fließende Bodenarten
Bodenklasse 3: Leicht lösbare Bodenarten
Bodenklasse 4: Mittelschwer lösbare Bodenarten
Bodenklasse 5: Schwer lösbare Bodenarten
Bodenklasse 6: Leicht lösbarer Fels und vergleichbare Bodenarten
Bodenklasse 7: Schwer lösbarer Fels

Durch die Einteilung wird ersichtlich, mit welchem Aufwand ein Unternehmer den Boden lösen muss. Das wird schon durch die Bezeichnung deutlich. Logsicherweise sind leicht lösbare Bodenarten kostengünstiger zu lösen als schwer lösbarer Fels. Bei der Baugrunduntersuchung werden die Bodenklassen festgestellt und die Klassifizierung im Baugrundgutachten gibt einen Hinweis darauf, mit welchem Kostenaufwand die Baugrube ausgehoben werden muss.

LAGA Klassen und Deponieklassen

Wenn Sie ein Bodengutachten mit Bodenanalyse beauftragt haben, erhalten Sie genaue Werte der Bodenproben. Bei den Baugrunduntersuchungen werden häufig Mischproben aus verschiedenen Teilen des Bodens genommen. Daraus kann dann abgeleitet werden, in welche Klasse der Boden einzustufen ist. Es gibt die LAGA-Klassen Z0, Z1.1, Z1.2 und Z2. Mit steigender Ziffer steig die Belastung des Bodens und die Anforderungen an die Einbaubedingungen steigen. Bei den Deponieklassen handelt es sich um belastete Böden, die nicht wieder eingebaut werden dürfen. Ist ein Boden belastet, wird die Entsorgung teuer. Es lohnt sich also, vor dem Kauf eines Grundstücks eine Baugrunduntersuchung inkl. Bodenanalyse zu beauftragen.

Die Baugrubenabnahme

Mit dem Bodengutachten endet die Leistung des Sachverständigen für Geotechnik noch nicht. Wenn die Baugrube ausgehoben wurde, findet ein Ortstermin mit dem Bodengutachter statt. Dabei begutachtet er die Baugrube und prüft, ob die Verhältnisse tatsächlich so sind wie im Baugrundgutachten angegeben. Warum ist das nötig? Boden verhält sich nicht homogen. Und auch wenn durch die Rammkernsondierungen ein Schichtenverlauf angenommen werden kann, besteht die Möglichkeit, dass sich der tatsächliche Verlauf anders gestaltet.

Je nach Bodenverhältnissen werden auch die bodenverbessernden Maßnahmen kontrolliert. Darunter fallen zum Beispiel Schottertragschichten, die zur Bodenverbesserung eingebaut werden. Auch das beurteilt der Bodengutachter und nimmt ggf. Lastplattendruckversuche vor. Häufig werden diese auch vom ausführenden Unternehmen durchgeführt.

Auch wenn der Bodengutachter den Termin zusätzlich in Rechnung stellt, sind Sie gut beraten die Baugrubenabnahme durchführen zu lassen. Die 500 € bis 800 € sind gut investiertes Geld – schließlich steht Ihr Haus auf diesem Boden.

Thomas Möller