Wasserschaden – erkennen, sanieren, geltend machen

Wasserschäden sind vielseitig. Sie reichen vom defekten Waschmaschinenschlauch über feuchte Wände bis hin zum Hochwasser, das ins Haus eindringt. Außerdem gehören Sie zu den häufigsten Gebäudeschäden in Deutschland. Wir erklären Ihnen, welche Sofortmaßnahmen nötig sind, welche Ursachen es gibt, wie Sie Wasserschäden erkennen und wie man sie trocknet und saniert. Außerdem zeigen wir Ihnen, welche Versicherung für die jeweilige Art von Schaden zahlt.

Grafik von einem Haus in einem Tropfen als Titelbild zum Thema Wasserschaden von BauMigo.de
Thomas Möller

Ein Artikel von

Thomas Möller, Dipl.-Ing. (FH)

zertifizierter Bausachverständiger

www.sv-tm.de

Erstelldatum: 21.11.2022

1. Die Arten und Ursachen von Wasserschäden

In dem VHV-Bauschadensbericht von 2021/22 wird wieder einmal bestätigt: Eine der häufigsten Schadensarten sind Wasserschäden bei Gebäuden. Die Schadensursachen sind jedoch vielfältig. Die Kategorie „Wasserschaden“ umfasst umgangssprachlich eine Vielzahl von Schäden. Sie reichen vom defekten Waschmaschinenschlauch bis zum Hochwasser. Dazwischen liegen Leitungswasserschäden, Schäden an Abwasserrohren und Feuchtigkeitsschäden aus dem Erdreich. Die Bandbreite der Schäden ist enorm. Auch die Beseitigungen der einzelnen Schäden pro Schadensart ist unterschiedlich. Deswegen erläutern wir nachfolgend genau die unterschiedlichen Arten. Das hilft Ihnen dabei, die Schadensart zuzuordnen und die richtigen Maßnahmen zu treffen. Jeder Bereich erläutert die Schadensart, die Sofortmaßnahmen, die Sanierung, die Versicherungsaspekte und wie man die Schadensursache findet.

Außerdem verlinken wir Fachinformationen. Uns ist besonders wichtig, dass Sie sich in spezielle Themen tiefer einlesen können, denn das Themengebiet ist sehr umfangreich. Wenn Sie Ihr Wissen für Ihren speziellen Fall vertiefen, können Sie mitreden und die richtigen Fragen stellen. Das ist besonders wichtig, wenn Sie mit Ihrer Versicherung, mit Sachverständigen oder Ihrem Vermieter diskutieren müssen.

2. Leitungswasserschäden

Ein zeichnerisch dargestellter Leitungswasserschaden unter den Fliesen in der Dusche.
Bei Leitungswasserschäden tritt oft viel Wasser aus. Hier als Beispiel in einer Dusche hinter den Fliesen. Bei einem „Rohrbruch“ läuft das Wasser quasi aus der Wand. Bild: BauMigo.de

Häufig spricht man vom „Rohrbruch“, also von einem Schaden an einer Frischwasserleitung. Wenn eine Leitung beschädigt ist, die unter Druck steht, können erhebliche Wassermengen austreten. Bei einem solchen Wasserschaden haben Sie Glück im Unglück: Das Wasser ist unbelastet. Wird schnell getrocknet, können die durchnässten Bauteile oft in ihrem Zustand verbleiben und müssen nicht ausgebaut werden. Durch eine schnelle Trocknung minimieren Sie auch die Gefahr eines Schimmelwachstums. Dabei muss natürlich berücksichtigt werden, wie viel Wasser ausgetreten ist.

Ist eine Heizungsleitung betroffen, tritt meist nicht so viel Wasser aus wie bei einer Frischwasserleitung. Dafür ist das Heizwasser nicht so hygienisch wie Frischwasser. Es kann zu Geruchsbelästigungen kommen. Je nach Qualität des Wassers in dem Heizkreislauf muss entschieden werden, ob ein Trocknen der Bauteile ausreicht oder ob sie ausgebaut und entsorgt werden müssen.

Meistens sind zusätzlich zur nachträglichen Trocknung größere Bauteilöffnungen nötig, um den Leitungsschaden zu lokalisieren. Ist die Leckage gefunden, kann das Rohr repariert werden. In der Regel bleibt die Bauteilöffnung offen, bis die Trocknung stattgefunden hat. Nach der Trocknung kann die Beschädigung durch die Öffnung wieder geschlossen und die Oberfläche wiederhergestellt werden.

Die nachfolgenden Punkte gelten auch, wenn Wasser aus der Spülmaschine oder Waschmaschine austritt. Wichtig ist hier, dass das Wasser bestimmungswidrig ausgetreten ist*. Wenn dadurch nicht nur wenige Tropfen ausgetreten sind, sondern ein Wasserschaden entstanden ist, helfen Ihnen alle Punkte unter „2. Leitungswasserschäden“ weiter.

2.1 Sofortmaßnahmen bei Leitungswasserschäden

An folgender Reihenfolge können Sie sich bei dem umgangssprachlichen „Rohrbruch“ orientieren:

  1. Das Wasser abstellen ist einer der wichtigsten Punkte. Doch achten Sie unbedingt darauf, dass Sie nicht mit Wasser in Berührung kommen, das unter Spannung steht. Besteht diese Gefahr, sollten Sie zuvor den Strom für den Bereich abstellen, d. h. in dieser Liste Punkt 2 vor Punkt 1 durchführen. Um das Wasser abzustellen, gibt es Absperrhähne – abgedreht wird im Uhrzeigersinn. Sollte das nicht funktionieren oder möglich sein, können Sie den Hauptwasserhahn abdrehen. Den finden Sie meist im Keller bei der Wasseruhr.
  2. Den Strom im Bereich des Wasserschadens abstellen. Nehmen Sie ein Handy oder eine Taschenlampe mit zur Elektro-Unterverteilung, damit Sie nach dem Abstellen des Stroms, womöglich bei Nacht, nicht im Dunkeln stehen.
  3. Das Wasser aufnehmen und dokumentieren. Das Wasser muss logischerweise weg. Verbleibt es zu lange auf dem Boden, kann es über die Randfugen in die Estrich-Dämmschicht laufen. Außerdem ist es wichtig, Fotos oder Videos vom Schaden zu machen. Auch wenn Sie vielleicht denken, dass Sie gerade besseres zu tun haben, als nebenbei Fotos zu machen: Im Austausch mit der Versicherung ist eine Dokumentation mit Bildern und Videos Gold wert.
  4. Retten Sie Einrichtungsgegenstände, Technik, Wertsachen und ideelle Werte.
  5. Sofern Sie Mieter sind, informieren Sie umgehend Ihren Vermieter. Bei einer Eigentümergemeinschaft informieren Sie den Hausverwalter.
  6. Informieren Sie Ihre Versicherung.
  7. Trocknen. Je nach Größe des Schadens sollten durchnässte Baustoffe und Einrichtungsgegenstände umgehend getrocknet werden. Bei großen Schäden sollte die Trocknung und Sanierung von Fachunternehmen durchgeführt werden.

2.2 Die Sanierung von Leitungswasserschäden

Um Leitungswasserschäden zu sanieren, steht die Reparatur und die Trocknung im Vordergrund. Viele Bauteile können bei geringem Wasseraustritt einfach getrocknet werden. Das ist besonders wichtig beim Estrich und der darunter liegenden Dämmung, der Estrich-Dämmschicht. Wenn durch schnelles Trocknen ein Ausbau des Estrichs verhindert werden kann, spart das viel Geld. Parallel kann das defekte Rohr instandgesetzt werden.

Blockquote: Der Schimmelleitfaden des Umweltbundesamtes empfiehlt: „Mit der Trocknung soll so schnell wie möglich nach Auftreten des Feuchteschadens begonnen werden, damit sich kein Schimmel bilden kann und somit der Schaden gemindert wird“ (Seite 143).

Übliche Sanierungsmaßnahmen bei umfangreicheren Schäden sehen wie folgt aus:

  • Reparatur der defekten Leitung
  • Trocknung (am besten sofort) des durchnässten Bereichs mithilfe von Trocknungsgeräten:
    • Trocknung von Putz und Wänden
    • Trocknung von Schächten
    • Trocknung des Estrichs und der Estrich-Dämmschicht
  • Rückbau von Materialien, die durch das Wasser beschädigt wurden oder nur schlecht getrocknet werden könne. Dazu gehören z. B.:
    • Trockenbauplatten
    • Mineralwolle in Schächten und Wänden
    • Wasserempfindliche Bodenbeläge
    • Spanplatten
  • Eventuell Schimmel entfernen und Bauteile desinfizieren
  • Reinigung der betroffenen Bereiche
  • Wiederherstellung (nach Trocknung und Desinfektion) der entfernten Materialien

Detaillierte und umfangreiche Fachinformationen zur Sanierung von Leitungswasserschäden sind in den Richtlinien zur Leitungswasserschaden-Sanierung vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) herausgegeben worden. Zwar hat das Dokument nur Empfehlungscharakter für die Versicherungen, bietet aber eine hervorragende Grundlage zur Diskussion, wenn die von der Versicherung angestrebten Sanierungsmaßnahmen stark davon abweichen.

2.3 Leitungswasserschäden – Was übernimmt die Versicherung?

Im „Versicherungsdeutsch“ handelt es sich bei Leitungswasserschäden um „Nässeschäden durch bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser“*. Das ist wichtig, denn es gibt jede Menge andere „Wasserarten“ wie Regenwasser oder Reinigungswasser. Und wenn Ihnen der große Putzeimer umkippt, ist das logischerweise kein Leitungswasser. Folgende Versicherungen zahlen bei einem Leitungswasserschaden, sofern Sie diese abgeschlossen haben:

Die Hausratversicherung

Sie übernimmt die Kosten für Schäden an der Einrichtung, also am „Hausrat“. Darunter fallen die Dinge, die sich in der Wohnung befinden wie Möbel, Einrichtungsgegenstände, Elektrogeräte etc.

Die Wohngebäudeversicherung (Gebäudeversicherung)

Durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser können auch Schäden am Gebäude verursacht werden. Wasser kann unter den Estrich laufen, Wände durchnässen oder die Elektroinstallation beschädigen etc. Diese Punkte sind durch die Wohngebäudeversicherung versichert. Sie sind Mieter? Dann sind auch die Schäden bei Ihnen in der Wohnung und am Hausrat durch die Gebäudeversicherung des Vermieters abgesichert, wenn im Gebäude eine Leitung defekt ist und Ihren Hausrat schädigt.

Die Haftpflichtversicherung (Privat-Haftpflicht)

Wenn Sie einen Wasserschaden verursachen und damit Dritte schädigen, z. B. Ihren Vermieter, einen weiteren Mieter oder einen Miteigentümer bei einer Eigentumswohnung, übernimmt diese Kosten die Privat-Haftpflichtversicherung.

2.4 Leitungswasserschäden finden

Viele Leitungswasserschäden muss man nicht suchen. Wenn das Wasser aus der Wand läuft, ist sofort klar, dass ein Schaden vorliegt. Dann gilt es nur zu handeln und das Wasser abzustellen zuzüglich aller weiteren Maßnahmen. Das ist jedoch nicht immer der Fall.

Es gibt Leckagen, die kontinuierlich ein wenige Wasser austreten lassen. Sie fallen somit nicht sofort auf, richten aber über längere Zeit Schäden an. Das trifft besonders auf ältere Gebäude und Altbauten zu. Wasserleitungen halten nämlich nicht ewig. In dem BTE-Lebensdauerkatalog wird folgende durchschnittliche Lebensdauer für Wasserleitungen angegeben:

  • Stahlrohre: 35 Jahre
  • Kupferrohre: 45 Jahre
  • Verbund, Kunststoff und Edelstahlrohre: 50 Jahre

Dabei wird deutlich: Werden Rohrleitungen bei großen Renovierungen nicht getauscht, kommt es zwangsläufig zu einem Wasserschaden.

Erfahrung aus der Praxis: Leckagen, die nach und nach Frischwasser austreten lassen, gibt es in bestehenden Gebäuden aber auch im Neubau. Bei einem Neubau war eine Rohrverbindung, ein Pressfitting, undicht. Nach und nach lief Wasser in die Estrich-Dämmschicht und die Wände wurden feucht. Der Schaden wurde in der Gewährleistung behoben.

In einem anderen Fall verfärbten sich die Wände bei einem Bestandsgebäude. Die Mieter der Wohnung baten um Rat und nach einer Feuchtemessung wurden Bauteilöffnungen vorgenommen und ein korrodiertes Rohr gefunden. Der Vermieter hat mit seiner Versicherung, einem beauftragten Sachverständigen und einer Firma den Schaden beseitigen lassen.

Leitungswasserschäden können also überall auftreten und sind nicht immer direkt zu erkennen.

Doch woran erkennt man jetzt Wasserschäden? Meistens sind es Verfärbungen an Wänden, manchmal in Verbindung mit Schimmel, die auf Wasserschäden hinweisen. Entweder tritt das Wasser direkt in der Wand aus oder es verteilt sich unter dem Estrich und wird dann von den Wänden und dem Putz aufgesogen. Die dunklen Flecken sind dann oberhalb der Fußleiste sichtbar. Die Ursache kann ein Leistungswasserschaden sein. Möglich sind auch von außen eindringende Feuchtigkeit (im EG) oder eine Wärmebrücke.

Ob solche sichtbaren Flecken vorliegen oder nicht – um sicher zu gehen, muss man messen. Dafür benötigt man Feuchtigkeitsmessgeräte und muss mit diesen umgehen können. Damit Sie selbst messen können, haben wir einen Artikel mit Erklärungen veröffentlich („Feuchtigkeit in der Wand richtig messen“). Der Artikel hilft Ihnen auch zu erkennen, ob z. B. der Vermieter, der selbst misst, dabei korrekt vorgeht. Sollten Sie selbst Eigentümer sein und noch ein passendes Gerät suchen, empfehlen wir Ihnen unseren Artikel „Der große BauMigo-Test von Feuchtigkeitsmessgeräten“.

3. Fäkalwasserschäden (Abwasserschäden)

Ein zeichnerisch dargestellter Fäkalwasserschaden im Bereich der Toilette.
Fäkalwasserschäden treten meist an Abwasserrohren auf, im Bereich der Toilette oder in einem Schacht. – Bild: BauMigo.de

Wenn Abwasserleitungen undicht sind, entsteht der Schaden erst nach und nach. Trotzdem kann bei einer defekten Abwasserleitung, von z. B. einer Toilette, ein erheblicher Wasserschaden mit Fäkalien entstehen. Man spricht vom sogenannten Schwarzwasser, also Abwasser mit Fäkalienanteil. Bei einer Dusche und dem Waschmaschinenanschluss tritt sogenanntes Grauwasser aus, welches zwar kein Frischwasser mehr, aber auch nicht so belastet wie Wasser aus der Toilette ist. Auch wenn es einen Rückstau im Kanal geben sollte, kann es zu eindringendem Fäkalwasser kommen.

Was können Sie tun, wenn ein Abwasserrohr undicht ist? Denken Sie auf jeden Fall daran, dass es sich um Abwasser handelt, das gesundheitsschädlich ist. Auch müssen Bauteile, die sich schwer reinigen lassen, meist ausgetauscht werden. Denn selbst wenn Bauteile gereinigt und desinfiziert wurden, können Geruchsbelästigungen auftreten. Das ist auch häufig dann der Fall, wenn erhebliche Mengen Fäkalwasser unter die Estrich-Dämmschicht gelaufen sind. In vielen Fällen sollte der Schaden von einem Sachverständigen beurteilt werden, damit keine gesundheitsgefährdenden Stoffe in der Wohnung verbleiben. Eine kostenlose Fachinformation zum Download ist das Informationsblatt zur Beurteilung und Sanierung von Fäkalschäden im Hochbau. Außerdem hat der GDV e. V. einen Entwurf zum Merkblatt Fäkalwasserschäden online gestellt, der weitere Informationen enthält.

3.1 Sofortmaßnahmen bei Fäkalwasserschäden (Abwasserschäden)

  1. Den undichten Abwasserstrang nicht mehr benutzen. Versuchen Sie den Schaden zu lokalisieren. Sind mehrere Parteien im Haus, informieren Sie die Nachbarn, deren Abwasser ebenfalls in den Strang entwässert und bei Ihnen austreten könnte. Denken Sie daran: Fäkalwasser ist gesundheitsschädlich.
    Gab es einen Rückstau aus dem Kanal und Ihr Keller wurde geflutet, sollte das Wasser schnellstmöglich abgepumpt werden.
  2. Lüften Sie, um den Geruch zu reduzieren.
  3. Wasser, das sichtbar vorhanden ist, sollten Sie wenn möglich beseitigen. Das Abwasser sollten sie jedoch nicht direkt berühren. Beginnen Sie mit der Dokumentation für
    Versicherung, z. B. mit Fotos.
  4. Informieren Sie Ihren Vermieter, wenn Sie Mieter sind, oder die Hausverwaltung bei einer Eigentümergemeinschaft.
  5. Retten Sie ggf. Möbel, Teppiche, etc., damit diese nicht mit dem Abwasser in Kontakt kommen. Ist etwas mit dem Abwasser in Kontakt gekommen, sollte mit Experten
    lärt werden, ob und wie gereinigt bzw. desinfiziert werden kann.
  6. Informieren Sie Ihre Versicherung.
  7. Danach sollte die Trocknung und Sanierung erfolgen. Dies ist nicht immer sofort möglich, sollte aber möglichst schnell durchgeführt werden.

3.2 Die Sanierung von Fäkalwasserschäden (Abwasserschäden)

Wenn kleine Bereiche betroffen sind, reicht es meist, diese zu desinfizieren. Im Zweifelsfall sollten Experten Proben nehmen. Dann kann der Umfang definiert werden. Wenn deutliche Mengen an Abwasser ausgetreten sind oder geringe Mengen über einen großen Zeitraum, sind umfangreichere Maßnahmen nötig. Meist muss ein kompletter Rückbau erfolgen, damit Fäkalgerüche auch vollständig beseitigt werden können.

Die Desinfektion von Estrich-Dämmschichten wird immer wieder diskutiert. Bei Leitungswasserschäden sind wir der Ansicht, dass dies in einigen Fällen anwendbar ist. Wenn z. B. ein wenig Schimmel in der Estrichdämmung gefunden wurde, dann kann dieser sicher beseitigt werden. Sollte jedoch große Mengen an Fäkalwasser oder Hochwasser eingedrungen sein, ist in den meisten Fällen ein Ausbau des Estrichs nötig. Ein Hersteller hat einen sehr detaillierten Artikel in der Zeitschrift Der Bausachverständige zu dem Thema veröffentlicht (Burkhard Tielke, Biozide Behandlung der Estrichdämmung – Methode und fachliche Grundlagen, Der Bausachverständige 1/2018, S. 14).

Wichtig: Fäkalien sind gesundheitsschädlich. Es sollte immer auf die nötige Schutzausrüstung und eine entsprechende Hygiene geachtet werden. Solche Sanierungen führen besser Fachunternehmen durch.

Folgende Maßnahmen können, je nach Fäkalwasserschaden, im betroffenen Bereich nötig sein:

  • Desinfektion – zuerst sollten Keime abgetötet werden
  • Rückbau des Estrichs inkl. der Estrich-Dämmschicht
  • Rückbau von Trockenbau und Innenputz bis zu einem halben Meter über dem betroffenen Bereich
  • Entfernen von Dämmung in Trockenbau-Vorsatzschalen und -Schächten
  • Rückbau von Leitungen und Dämmstoffen. Darunter fallen beispielsweise Dämmungen von Wasserleitungen und Leerrohre um Elektroleitungen.
  • erneute Desinfektion nach Rückbau, da jetzt alle Bereiche zugänglich sind
  • Reparatur des Abwasserstranges (dies kann z. B. in einem Mehrfamilienhaus auch eine höhere Priorität haben, da andere Wohnungen dann nutzbar bleiben)
  • Probenentnahme, um festzustellen, ob der Bereich keimfrei ist
  • Wiederherstellung aller Bereiche

3.3 Fäkalwasserschäden (Abwasserschäden) – Was übernimmt die Versicherung?

Bei Abwasserschäden ist nicht immer klar, ob die Versicherung den Schaden abdeckt. Es kommt dabei auf Ihren Versicherungsvertrag an, den Sie im Ernstfall prüfen sollten. Es ist am besten, die Leistungen im Vorfeld mit dem Vertrag abzudecken.

Hausratversicherung

Bei der Hausratversicherung sind zwar meist die unter 2. erwähnten Leitungswasserschäden abgedeckt, aber nicht immer Abwasserschäden. Prüfen Sie also Ihren Vertrag. Es wäre gut, diese Leistung direkt mitzuversichern.

Wohngebäudeversicherung (Gebäudeversicherung)

Die Wohngebäudeversicherung deckt zwar oft Abwasserschäden mit ab, jedoch ist häufig der Rückstau aus dem Kanal ausgeklammert. Prüfen Sie dahingehend Ihren Versicherungsvertrag. Ob Sie den Rückstau aus dem Kanal mitversichern, sollte nach dem Risiko eines Rückstaus bewertet werden. Das Risiko ist maßgeblich von der Lage bzw. Höhe des Gebäudes zum Kanal abhängig.

Zur Erklärung: Ein Rückstau aus dem Kanal kann entstehen, wenn dieser – vereinfacht gesagt – voll ist. Wenn z. B. Ihr Keller oder Ihr Erdgeschoss unterhalb der Rückstauebene liegt, kann Wasser aus dem Kanal eindringen. Die Rückstauebene ist meist der Kanaldeckel des Hauptabwasserkanals auf der Straße. Das Kanalwasser ist logischerweise mit Fäkalien belastet.

Die Haftpflichtversicherung (Privat-Haftpflicht)

Wenn Sie unabsichtlich einen Fäkal-Wasserschaden verursachen und damit andere schädigen, z. B. Ihren Vermieter oder einen Miteigentürmer in einer weiteren Eigentumswohnung, übernimmt diese Kosten die Privat-Haftpflichtversicherung.

3.4 Fäkalwasserschäden (Abwasserschäden) finden

Abwasserschäden lassen sich meist leicht aufspüren. Die Geruchsbelästigung ist in der Regel hoch. Die Nase ist gegenüber Fäkalgerüchen empfindlich und so kann sich schnell auf die Suche nach dem Problem gemacht werden.

Hinweis: Häufig treten Abwassergerüche auf, obwohl kein Schaden vorliegt. Das ist meist dann der Fall, wenn ein Siphon zu wenig Wasser hat. Dann können aus den Abwasserrohren die Gerüche in den Wohnraum eindringen. Am häufigsten kommt das bei Duschen vor, weil der Aufbau des Geruchsverschlusses geringer ist als bei Waschtischen oder Toiletten. Aber auch hier können Gerüche entweichen, wenn diese nur selten genutzt werden und der Siphon austrocknet.

Manchmal ist auch eine fehlende Belüftung des Abwasserstranges schuld. Wenn z. B. eine Toilette gespült wird, entsteht ein Unterdruck im Rohrsystem. Frischluft sollte nachströmen können. Ist das nicht möglich, wird Luft über einen Siphon angesaugt und dieser leert sich zum Teil. Dann beginnt es ebenfalls zu riechen.

Es ist also wichtig, bei Abwassergerüchen genau zu untersuchen, welche Ursache vorliegt.

Einige Abwasserschäden sind jedoch nur schlecht mit der Nase detektierbar. Wenn beispielsweise die Dusche undicht wird, tritt hier nur sogenanntes Grauwasser aus und es riecht nicht sofort nach Kanal. Sobald Wände um die Dusche herum Feuchtigkeitserscheinungen aufweisen, sollten Sie die Dusche überprüfen. Manchmal wurden die Silikonfugen als Abdichtung angesehen, was sie jedoch nicht sind. Fehlt die darunter liegende Abdichtung von häuslichen Bädern, dringt bei defekter Silikonfuge Wasser in die Wände und den Estrich ein.

Zur Art und Weise, wie Sie Feuchtigkeit messen, haben wir unter 2.4 zwei Links zu unseren Fachartikeln aufgeführt. Darin erhalten Sie die Informationen, die Sie benötigen, um Feuchtigkeit selbst zu messen.

4. Wasserschäden durch Starkregenereignisse

Eine grafische Darstellung eines Gebäudes mit Unwetter und Starkregen
Starkregenereignisse führen immer häufiger zu lokalen Überflutungen. Es dringt auch häufig Wasser am Dach oder der Fassade ein. – Bild: BauMigo.de

Starke Regenfälle können immer dann zu Wasserschäden führen, wenn Wasser in das Gebäude eindringt. Daraus resultiert manchmal Hochwasser, das wir erst im nächsten Punkt betrachten. Doch schon Starkregenereignisse können Schwachstellen am Gebäude aufdecken. Darunter fallen undichte Fenster, Fassadenundichtigkeiten, Fehlstellen an der Bauwerksabdichtung, Leckagen am Dach oder undichte Keller.

Erfahrung aus der Praxis: Manchmal hat es nur den Anschein, als wäre bei einem Starkregen kein Wasser eingedrungen. In einer Neubausiedlung staute sich das Wasser auf den umliegenden Verkehrsflächen und Gärten 10-20 cm hoch auf. Kurz vor den Oberkanten der bodentiefen Fenster stieg es nicht weiter und es lief kein Wasser sichtbar hinein. Die Freude darüber war bei den Eigentümern zunächst groß. Das Wasser lief jedoch unter der Estrich-Dämmschicht hinein. Schuld war eine defekte Bauwerksabdichtung im Bereich der bodentiefen Fenster. Nach kurzer Zeit gab es Schimmel und feuchte Wände. Einige Erdgeschosse mussten komplett saniert werden. Es lohnt sich also immer, zu überprüfen, ob Wasser eingedrungen ist.

4.1 Sofortmaßnahmen bei Starkregen

Was können Sie bei Starkregenereignissen tun?

  1. Achten Sie auf die eigene Sicherheit und bringen Sie sich nicht in Gefahr. Kommen Sie nicht mit Wasser in Kontakt, das unter Strom stehen könnte. Im Notfall, wenn z. B. der Keller geflutet wird, geht die eigene Sicherheit immer vor. Treten Sie deshalb nicht in das Wasser eines vollgelaufenen Kellers.
  2. Eindringendes Wasser auffangen, sofern möglich. Tropft es am Dach, hilft z. B. ein großer Eimer, um das Wasser aufzufangen. Drückt sich Wasser am Fenster rein, können Aufnehmer helfen. Ziel sollte eine möglichst geringe Ausbreitung des Wassers im Wohnraum sein.
  3. Retten Sie Einrichtungsgegenstände und andere Sachen von finanziellem und ideellem Wert.
  4. Dokumentieren Sie die Situation. Sind die Eimer aufgestellt und die Lappen ausgelegt, nehmen Sie sich kurz einige Sekunden Zeit für Fotos oder Videos. Die helfen Ihnen bei Gesprächen mit Ihrer Versicherung.
  5. Läuft der Keller mit viel Wasser voll, pumpen Sie es ab oder rufen Sie die Feuerwehr.
  6. Wohnen Sie zur Miete, informieren Sie Ihren Vermieter.
  7. Informieren Sie Ihre Versicherung.
  8. Danach sollte die Trocknung und Sanierung Dies ist nicht immer sofort möglich, sollte aber möglichst schnell durchgeführt werden.

4.2 Die Sanierung von Wasserschäden durch Starkregenereignisse

Wasser, das durch Starkregen ins Gebäude eindringt, könnte in zwei Kategorien eingeteilt werden: Zunächst Wasser, welches über den Boden ins Gebäude eindringt. Dieses Wasser kann belastet sein und eine Sanierung könnte in Anlehnung an den Punkt „3.4 Fäkalwasserschäden (Abwasserschäden) finden“ erfolgen. Es kann sich aber auch zweitens um Regenwasser handeln, das über das Dach und die Fassade eingedrungen ist. Hierbei ist mit deutlich weniger Belastung des Wassers zu rechnen. Eine Sanierung kann in dem Fall in Anlehnung an den Punkt „2.2 Die Sanierung von Leitungswasserschäden“ erfolgen.

Unabhängig davon, wo das Wasser eingedrungen ist, sollten Reparaturen durchgeführt werden, die ein erneutes Eindringen verhindern. Das kann Reparaturen am Dach und der Fassade beinhalten. Ist z. B. die Mineralwolldämmung am Dach durchfeuchtet, muss sie in der Regel ausgetauscht werden. Auch Abdichtungen, Entwässerungsmaßnahmen und Gefällesituationen können zu den nötigen Anpassungen gehören, damit beim nächsten Starkregen kein Wasser eindringt.

4.3 Starkregen – Was übernimmt die Versicherung?

Sowohl die Hausratversicherung als auch die Wohngebäudeversicherung übernehmen im Standardfall nicht die Schäden, die durch Starkregen entstanden sind. Für beide Versicherungsarten müssen Sie zusätzliche „Optionen“ abschließen, die die jeweilige Versicherung erweitern. Für beide Versicherungsarten gibt es die Möglichkeit, Elementarschäden zu versichern. Es lohnt sich also, auch als Mieter über einen erweiterten Versicherungsschutz zur Hausratversicherung nachzudenken.

Um genau zu wissen, was versichert ist, müssen Sie in Ihren Versicherungsvertrag schauen.

Prüfen Sie also sowohl Ihren Versicherungsvertrag zur Hausratversicherung als auch zur Wohngebäudeversicherung, sofern Sie Eigentümer sind. Bei der steigenden Anzahl von Starkregenereignissen, sollten Sie über die Möglichkeit nachdenken, sich gegen Extremwetterereignisse zu versichern. In der Regel gibt es verschiedene Modelle, von einer Grundversicherung bis hin zur nahezu vollständigen Absicherung.

4.4 Wasserschäden durch Starkregen finden

Wenn Wasser sichtbar ins Gebäude eindringt, müssen Sie den Schaden natürlich nicht suchen. Das ist jedoch nicht immer der Fall. Wasser kann beispielsweise am Dach oder an der Gebäudeabdichtung eindringen und zuerst nicht erkennbar sein. Bei beiden Fällen erläutern wir, worauf bei einem möglichen Schaden zu achten ist.

Eindringendes Wasser im Dach

Starkregen wird häufig durch Sturm begleitet. Steildächer sind zwar regensicher, aber nicht wasserdicht. Wenn der Wind das Wasser unter die Dachpfannen drückt, sollte es auf der Unterspannbahn (gelegentlich auch Unterdeckbahn) ablaufen. Sind die Anschlüsse der Unterspannbahn nicht oder nicht mehr richtig ausgeführt, kann Wasser in den Dachraum eindringen und der Wasserschaden ist da. Das kann besonders an Anschlüssen von Gauben, Dachflächenfenstern und Dachübergängen der Fall sein. Wenn ein Dachgeschoss ausgebaut ist, fallen diese Leckagen nicht immer sofort auf. Schließlich verhindern der Trockenbau, die Dampfbremse und die Dämmung den Blick auf den Wasserschaden.

Deswegen ist es wichtig, nach starkem Regen und Sturm zu schauen, ob sich z. B. der Trockenbau im Dachraum verfärbt hat und ob es Wasserflecken gibt. Auch Schimmel, der einige Zeit nach einem Starkregenereignis entsteht, kann damit noch im Zusammenhang stehen. Wenn Sie eine Durchfeuchtung vermuten, können Sie entsprechend messen. Folgende unserer Fachartikel können Ihnen helfen: „Feuchtigkeit in der Wand richtig messen“ und „Der große BauMigo Test von Feuchtigkeitsmessgeräten“.

Eindringendes Wasser im Erdgeschoss

Wie bereits unter 4. erwähnt, kann Wasser unter die Estrich-Dämmschicht eindringen. Das ist vor allem dann der Fall, wenn Fehlstellen an der Abdichtung vorliegen. Das trifft natürlich nicht auf jeden Starkregen zu. Es muss sich hierfür schon etwas Wasser umliegend aufstauen.

5. Wasserschäden durch Hochwasser

Viele Ereignisse in Europa haben es gezeigt: Hochwasser hat keinen Seltenheitswert mehr. Besonders mit lokalem Hochwasser durch Starkregen und aufstauenden Bächen und Flüssen muss immer wieder gerechnet werden. Dahingehend ist zu bewerten, inwieweit das eigene Gebäude von Hochwasser bedroht ist. Für eine Gefährdung muss ein Gebäude nicht in einer Senke am Fluss liegen. Auch Hanglagen, Mulden und andere topografische Gegebenheiten können dazu führen, dass ein Gebäude von Hochwasser bedroht ist. Wasserschäden durch Hochwasser sind also keine Seltenheit mehr und werden in Zukunft häufiger auftreten.

Der Verband der deutschen Versicherer hat einen Leitfaden zu baukonstruktiver Überflutungsvorsorge herausgegeben. Daran kann man sich orientieren, wenn neu gebaut oder modernisiert wird.

5.1 Sofortmaßnahmen bei Hochwasser

Eine grafische Darstellung eines Gebäudes im Hochwasser
Hochwasserereignisse durchnässen ganze Etagen und Gebäude. – Bild: BauMigo.de

Wie Sie sich bei Hochwasser am besten verhalten, hat das Umweltbundesamt in den „10 Tipps für richtiges Verhalten bei Hochwassergefahr“ perfekt erklärt. Deswegen stellen wir nur den Link zur Verfügung. Eines sei jedoch erwähnt: Achten Sie bitte immer auf die eigene Sicherheit! Die persönliche Sicherheit hat immer Vorrang gegenüber materiellen Werten. Nutzen Sie auch schon frühzeitig die Gelegenheit, für die Versicherung zu dokumentieren.

Hinweis: Wenn bei Hochwasser außerhalb des Gebäudes noch sehr viel Wasser vorhanden ist, pumpen Sie den Keller aus statischen Gründen erst aus, wenn das Wasser abgeflossen ist. Besonders bei alten Kellern könnte der Erddruck und Wasserdruck zu hoch sein und zu Schäden am Keller führen.

5.2 Die Sanierung von Wasserschäden durch Hochwasser

Wenn Hochwasser in ein Gebäude eindringt, ist es meist belastet. Kanäle stauen über. Tankstellen und Industrieanlagen werden überflutet. Jeglicher Müll wird einfach mit weggeschwemmt. Auch Öltanks aus Kellern werden durch ein Hochwasser gelegentlich geleert. Deswegen verwundert es nicht, das Hochwasser immer belastetes Wasser ist. Die Belastung und damit der Wasserschaden ist sogar deutlich vielseitiger als bei Fäkalwasser. Aus diesen Gründen muss meist eine umfangreiche Sanierung durchgeführt werden, die der bei Fäkalwasserschäden ähnelt. Nur sind bei einem Hochwasser meist ganze Geschosse betroffen.

Sind Bauteile massiv mit Erdöl kontaminiert, müssen diese häufig rückgebaut werden. Denn für Wohnräume wird ein Erdölgeruch als nicht akzeptabel gewertet.

Erfahrung aus der Praxis: Auch wenn nach einem Hochwasser das Wasser und der Schlamm schnell beseitigt wurden und es z. B. in einem gefliesten Erdgeschoss so aussieht, als sei alles in Ordnung, sollte immer die Estrich-Dämmschicht überprüft werden. Bei dem Hochwasser 2021 in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz wurden bei einigen Gebäuden auf Anraten des Autors der Estrich zur Überprüfung in einer Raumecke geöffnet. Unter der Dämmung, zwischen den Dämmschichten und unter den Folien war immer der Schlamm des Hochwassers zu finden. Der Estrich wurde daraufhin ausgebaut.

Folgende Maßnahmen können bei Hochwasserschäden in den betroffenen Geschossen nötig sein. Achten Sie immer auf die notwendige persönliche Schutzausrüstung (PSA).

  • Schnellstmögliche Entfernung von Wasser und Schlamm nach dem Abfließen des Hochwassers. Wird der Schlamm erst hart, ist die Arbeit erheblich aufwendiger.
  • Rückbau des Estrichs inkl. der Estrich-Dämmschicht
  • Rückbau von Trockenbau, Dämmung und Innenputz bis zu einem halben Meter über dem betroffenen Bereich
  • Rückbau von Leitungen und Dämmstoffen. Darunter fallen beispielsweise Dämmungen von Wasserleitungen und Leerrohre um Elektroleitungen.
  • Desinfektion nach Rückbau, da jetzt alle Bereiche zugänglich sind
  • Trocknen, Trocknen, Trocknen. Bei einem Hochwasser nehmen Bauteile erhebliche Mengen an Wasser auf. Es dauert häufig einige Wochen, bis die Abtrocknung so weit erfolgt ist, dass mit der Wiederherstellung begonnen werden kann. Es lohnt sich, die Abtrocknung mittels Feuchtigkeitsmessgeräten zu prüfen und zu dokumentieren.
  • Außen: Prüfen und ggf. Entfernen von Dämmung und Putz, je nach Bauweise und Zustand. Darunter fallen das Entfernen des Wärmedämmverbundsystems, das Entfernen von Kerndämmung bei zweischaliger Bauweise (Klinker) und ggf. das Entfernen von Dämmungen der Gebäudetrennfugen.
  • Probenentnahme, um festzustellen, ob die Innenräume keimfrei sind.
  • Wiederherstellung aller Bereiche

Hinweis: Sind Bauteile stark mit Erdöl kontaminiert, sollte ein Rückbau unbedingt in Betracht gezogen werden. Es ist meist die einzige Möglichkeit, den Geruch vollständig zu beseitigen.

5.3 Hochwasser – Was übernimmt die Versicherung?

Was auf jeden Fall versichert sein muss, sind Elementarschäden. Die meisten, die durch eine Hausratversicherung oder eine Wohngebäudeversicherung abgesichert sind, sind leider nicht gegen Hochwasser versichert! Wenn keine Versicherung gegen Hochwasser vorliegt, gibt es auch kein Geld – logisch. Was können Sie also versichern?

Hausratversicherung

Je nach Anbieter muss ein Zusatzbaustein zu Elementarschäden oder eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden, die dann logischerweise auch teurer ist. Dann übernimmt die Versicherung Schäden am Hausrat, und zwar in dem Umfang, der in dem Vertrag definiert wurde. Lesen Sie also immer detailliert den Vertrag.

Wohngebäudeversicherung (Gebäudeversicherung)

Auch hier muss entweder zusätzlich versichert werden oder ein Zusatzbaustein zur Versicherung aktiviert werden. Dann kostet die Versicherung natürlich mehr, jedoch ist das versicherte Gebäude dann gegen Hochwasser abgesichert, und zwar in dem Umfang, wie der Vertrag es definiert. Lesen Sie also bitte genau den Vertrag.

6. Fazit zu Wasserschäden

Wasserschaden ist nicht gleich Wasserschaden. Er kann viele Ursachen haben. Die unterschiedlichen Ursachen haben Auswirkungen auf die Trocknung und die Sanierung. Es ist also wichtig zu wissen, welches Wasser den Schaden angerichtet hat. Denn Frischwasser unterscheidet sich erheblich von Abwasser.

Viele der erwähnten Schäden sind nicht durch die Standard-Hausratversicherung oder die Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Es müssen Zusatzmodule aktiviert oder Zusatzversicherungen abgeschlossen werden. Beides kostet mehr, schützt jedoch im Schadensfall. Die Privathaftpflicht deckt meistens Schäden ab, die Sie bei anderen verursachen.

Auch wenn es paradox klingen mag – nehmen Sie sich auch immer Zeit, um den Schaden kurz zu dokumentieren. Das hilft Ihnen enorm bei den Gesprächen mit den Versicherungen. Und das Wichtigste: Achten Sie bei einem Wasserschaden immer auf Ihre eigene Sicherheit, die Ihrer Familie und anderer.

Sollten Sie Fragen haben, können Sie sich auf BauMigo weiter informieren oder kontaktieren Sie den Autor des Artikels zwecks Beratung.

Folgende BauMigo Links helfen Ihnen:
Feuchtigkeit in der Wand richtig messen
DIGITS bei Feuchtigkeitsmessgeräten
Der große BauMigo-Test von Feuchtigkeitsmessgeräten

Thomas Möller