Gutachter oder Sachverständiger – kennen Sie den Unterschied?

Wer einen Fachmann für den Bau beauftragen möchte, der greift schnell zu einem Gutachter oder einem Sachverständigen. Doch wo liegt der Unterschied? Bedeuten beide Titel das Gleiche? Und wie finden Sie den richtigen Gutachter oder Sachverständigen? Die Antworten finden Sie in diesem Artikel.

Gutachtermaterial - Foto: T. Möller
Thomas Möller

Ein Artikel von

Thomas Möller, Dipl.-Ing. (FH)

zertifizierter Bausachverständiger

www.sv-tm.de

Erstelldatum: 27.09.2021

Gutachter oder Sachverständiger?

Die beiden Begriffe werden umgangssprachlich häufig synonym verwendet. In der Fachsprache wird der Begriff Sachverständiger verwendet. Umgangssprachlich sagt man hingegen häufig Gutachter. Gibt es Unterschiede? Der Zusammenhang ist einfach: Ein Gutachter ist ein Sachverständiger, der ein Gutachten erstellt.

Mit dem Begriff Gutachter wird die Tätigkeit beschrieben, nämlich das Erstellen von Gutachten. Die Bezeichnung Sachverständiger hat einen größeren Bedeutungsumfang. Sachverständige können beispielsweise beratend tätig sein, ohne dafür Gutachten zu erstellen. Dadurch wird klar, dass die Bezeichnung Sachverständiger die treffendere Bezeichnung ist. Was also umgangssprachlich der Baugutachter ist, bezeichnet eigentlich einen Sachverständigen für Schäden an Gebäuden.

Die verschiedenen Arten von Sachverständigen im Bauwesen

Weder die Berufsbezeichnung Gutachter noch Sachverständiger sind geschützt. Das bedeutet, dass sich im Prinzip jeder so nennen kann. Was jedoch nötig ist, ist die besondere Sachkunde in dem Gebiet, in dem ein Sachverständiger tätig ist. Diese kann er oder sie zum Beispiel durch eine entsprechende Ausbildung als Bauingenieur, Architekt oder Meister eines Gewerks erlangen. Zusätzlich benötigt man ausreichend Berufserfahrung und gegebenenfalls noch Fortbildungen, um als Sachverständiger tätig sein zu können. Dann wird man auch als Gutachter tätig, indem man Gutachten erstellt.

Der freie Sachverständige

Der freie Sachverständige ernennt sich selbst zum Sachverständigen. Er muss jedoch über die notwendigen Fähigkeiten verfügen, um in seinem Gebiet als Sachverständiger tätig sein zu können.

Der zertifizierte Sachverständige

Der zertifizierte Sachverständige ist ein freier Sachverständiger mit einer Zusatzausbildung. Verschiedene Weiterbildungsorganisationen bieten Seminare an, bei denen man sich als Sachverständiger zertifizieren lassen kann. Dafür sind in der Regel eine Prüfung und ein Mustergutachten zu bestehen. Typische Anbieter solcher Seminare sind die Dekra oder der TÜV. Es gibt jedoch noch viele weitere Anbieter.

Der Sachverständige nach DIN EN ISO 17024

Der nach der DIN 17024 zertifizierte Sachverständige durchläuft einen umfangreichen Zertifizierungsprozess und muss sich wiederholt rezertifizieren. Auch hier gibt es unterschiedliche Zertifizierungsstellen, die Weiterbildungen nach DIN EN ISO 17024 anbieten. Nach der öffentlichen Bestellung gilt diese Qualifizierung als höchster Qualifizierungsstandard.

Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige

Die öffentliche Bestellung gilt immer noch als die anerkannteste Form der sachverständigen Tätigkeit. Zukünftig könnte möglicherweise eine Gleichstellung mit den nach DIN 17024 zertifizierten Sachverständigen erfolgen.

Den richtigen Sachverständigen (Gutachter) aussuchen

Um den richtigen Sachverständigen auszuwählen, sollten Sie drei Kriterien beachten:

1. Verfügbarkeit: Hat der jeweilige Sachverständige für die Leistung, die Sie beauftragen möchten, überhaupt ausreichend Zeit?

2. Qualifikation: Unabhängig der zuvor genannten Qualifizierungsstufen sollte sich der Sachverständige in dem Gebiet, für den sie ihn beauftragen, bestens auskennen. Ein Beispiel: Für eine baubegleitende Qualitätskontrolle eignet sich ein Sachverständiger für Schäden an Gebäuden (auch Baugutachter genannt) häufig am besten. Bei Problemen des Gebäudes in Verbindung mit der Gründung wird sich ein Sachverständiger für Geotechnik bestens eignen und gegebenenfalls noch einen Statiker zurate ziehen.

3. Preis: Wenn Sie einen Sachverständigen beauftragen, sollte natürlich nicht als erstes der Preis, sondern die Qualifikation entscheiden. Trotzdem spielt auch der Preis eine Rolle. Vergleichen Sie deshalb die Stundensätze der jeweiligen Sachverständigen oder die Pauschalen für die Leistungen, die Sie beauftragen wollen. Achten Sie auch bei Pauschalen für Ortstermine auf die darin enthaltenen Zeitangaben. Denn dauert ein Ortstermin länger, werden häufig auch die Kosten für die Pauschale erhöht.

Thomas Möller